AsF Gießen: Ersatzlose Streichung des § 219a

Der Kompromiss in der Koalition ist nur ein ganz kleiner Schritt nach vorn. Dass Ärzt*innen und Ärzte jetzt darauf hinweisen können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn jeder Arzt kann und soll öffentlich darüber informieren, welche ärztlichen Leistungen in der Praxis angeboten werden.
„Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen in Gießen, Hessen und im Bund wird deshalb weiterhin für die ersatzlose Streichung kämpfen. Für uns Sozialdemokratinnen ist ein Frauenbild unerträglich, das unterstellt, dass sich Frauen durch „Werbung“ zu einem Schwangerschaftsabbruch verführen lassen könnten“, so die Vorsitzende der AsF-Gießen, Nina Heidt-Sommer...
Frauen sind mündige Bürgerinnen. Sie entscheiden darüber, ob sie ein Kind austragen oder nicht. Sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar.
Wenn Gesundheitsminister Jens Spahn öffentlich davon spricht, dass mit der Beibehaltung des Wortes Werbung „großflächige Werbeplakate“ verhindert werden sollen, zeigt das mehr als deutlich, wie substanzlos die Weigerungshaltung der Union ist, denn diese Plakate gibt es nicht.
Kristina Hänel hat in ihrer Rede bei der Abschlusskundgebung auf dem Kirchenplatz sehr deutlich gemacht, was es für Frauen in Konfliktsituationen bedeutet, wenn ihnen der freie Zugang zu sachlichen Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch erst auf Umwegen möglich ist und was es für Ärzt*innen wie sie bedeutet, kriminalisiert und diffamiert zu werden.
„Es reicht: Wir werden weiter für eine ersatzlose Streichung dieses Unrechtsparagraphe aus dem Jahr 1933 kämpfen, in und außerhalb unserer Partei“, so Heidt-Sommer abschließend.