Resolution zur Abschaffung des § 219a

Die JHV der AsF im Unterbezirk Gießen hat am 26. 1. 2019 folgende Resolution verabschiedet.

Am 12. 12. 2018 hat die Bundesregierung ein Eckpunkte-papier zur "Verbesserung der Information und Versorgung in
Schwangerschaftskonflikten" vorgelegt. Es sieht die Beibe-haltung des 219a vor, auch wenn Veränderungen des bisherigen Papiers noch möglich sind.

Die AsF im Unterbezirk fordert die ersatzlose Streichung des § 219a, der ärztliche Information mit Werbung gleichsetzt.

Der im Eckpunktepapier genannte Vorschlag, dass die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Informationen zur Verfügung stellen sollen, geht an der Lebenswirklichkeit von betroffenen Frauen vorbei.
Frauen sind als mündige Bürgerinnen zu behandeln. Sie entscheiden darüber, ob sie ein Kind austragen oder nicht.
Unerträglich ist für uns Sozialdemokratinnen ein Frauenbild, das unterstellt, dass sich Frauen durch "Werbung" zu einem Schwangerschaftsabbruch verführen lassen könnten.
Wir fordern einen ungehinderten Zugang zu einer professionellen Durchführung eines Schwangerschafts -abbruchs und wir fordern Rechtssicherheit für Ärzt*innen, die dies als ärztliche Leistung anbieten. Ärzt*innen, die legale Schwangerschaftsabbrüche durchführen, müssen vor pauschaler Diffamierung und Kriminalisierung geschützt werden.

Gebt die Abstimmung frei, wenn eine Streichung des § 219a mit den Koalitionsparteien nicht möglich ist. Der Aktionstag am 26. Januar in vielen deutschen Städten hat deutlich gemacht, was die Menschen von den politisch Verantwortlichen erwarten.


Nina Heidt-Sommer
Vorsitzende der AsF
im Unterbezirk Gießen