Dringlichkeits-Antrag der Koa-Fraktionen: rüfung der Errichtung einer „Schutzzone“ vor der Praxis der Ärztin Kristina Hänel und Pro Familia

Anlass des Antrages sind die jüngsten Vorkommnisse vor der Arztpraxis Hänel und vor ProFamilia in Gießen. Die SPD-Fraktion, insbesondere die beiden SPD-Stadtverordneten Inge Bietz und Nina Heidt-Sommer, haben sich dafür eingesetzt, dass sich die lokale Politik mittels Dringlichkeitsantrag für die kommende Stadtverordnetenversammlung mit dieser Angelegenheit befasst und Lösungen für einen Schutz der Patientinnen sucht.

Der Koalition (SPD/CDU/Grüne) ist bewusst, dass die Versammlungsfreiheit ein hohes verfassungsrechtliches Gut ist, dass es zu schützen gilt. Daneben ist aber auch dem ebenso verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht der Patientinnen und der Mitarbeiter/innen der Arztpraxis und der Beratungsstelle Rechnung zu tragen. Patientinnen, die sich unter Umständen ohnehin in schwierigen Lebenssituationen befinden, dürfen sich nicht bedrängt und eingeschüchtert fühlen. Das Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht auf Wahrung der Privat- und Intimsphäre. Eine Schwangerschaft ist dem höchstpersönlichen, unantastbaren Bereich der schwangeren Frau zuzuordnen. In der Frühphase der Schwangerschaft befinden sich die meisten Frauen in einer besonderen seelischen Lage, in der es in Einzelfällen zu schweren Konfliktsituationen kommen kann. Diesen Schwangerschaftskonflikt erlebt die Frau als höchstpersönlichen Konflikt. Fragen zur Schwangerschaft berühren daher den innersten Bereich der Gefühls- und Gedankenwelt der Schwangeren. Gerade in dieser Konfliktsituation hat die schwangere Frau ein Recht darauf, von fremden Personen in Ruhe gelassen zu werden. Zudem betreten auch andere Frauen, junge Frauen und Familien die Arztpraxis und die Beratungsstelle pro familia, die den Mahnwachen und deren Inhalten nicht ausweichen können. Insbesondere für die Beratung junger Frauen können diese Mahnwachen ein einschneidendes Erlebnis darstellen und abschreckend wirken. Ein Schutzabstand von ca. 150m könnte beiden Verfassungsgütern ausreichend Geltung verschaffen. Die Demonstrationsfreiheit wäre gesichert und die Patientinnen und Mitarbeiter der Praxis bzw. Beratungsstelle würden besser geschützt.