Januar 2019

Die JHV der AsF im Unterbezirk Gießen hat am 26. 1. 2019 folgende Resolution verabschiedet.

Am 12. 12. 2018 hat die Bundesregierung ein Eckpunkte-papier zur "Verbesserung der Information und Versorgung in
Schwangerschaftskonflikten" vorgelegt. Es sieht die Beibe-haltung des 219a vor, auch wenn Veränderungen des bisherigen Papiers noch möglich sind.

Die AsF im Unterbezirk fordert die ersatzlose Streichung des § 219a, der ärztliche Information mit Werbung gleichsetzt.